FAQ - Häufige Fragen

Handynutzung 

Ab dem Schuljahr 24/25 dürfen die Schüler und Schülerinnen ab der Klasse 7 das Handy in der Mittagspause nutzen. Während des Unterrichts muss das Handy ausgeschaltet bei der Lehrkraft abgegeben werden, die es sicher verwahrt. 

Alle anderen Schüler und Schülerinnen dürfen in der Schule kein Handy benutzen, dazu gehört auch der offene Anfang. 

Krankmeldung

1. telefonische Entschuldigung im Sekretariat der Schule tel:+4956928089, ab 7:30 für die ersten drei Tage. Die Lehrkraft notiert die Meldung im Klassenbuch mit der Bemerkung "telefonisch entschuldigt". Bitte melden Sie ihr Kind zwingend im Sekretariat ab. 

2. ab dem 3. tag bis 2 Wochen reicht eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. Die schriftliche Entschuldigung ist formlos und wird Teil des Klassenbuchs. Die schriftliche Entschuldigung ist jedoch spätestens 3 Tage, nachdem der Schüler oder die Schülerin wieder die Schule besucht, bei der  Klassenleitung abzugeben. Die Klassenleitung notiert den Eingang der Entschuldigung auf dem Papier. beachten Sie bitte, dass wir als Schule nicht in der Plicht stehen, Sie daran zu erinnern. 

3. ab der dritten Woche ist ein ärztliches Attest vorzulegen. 

4. eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich.

Die Schule kann von den Eltern ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen, wenn ein außerordenltiche häufiges Fehlen des Kindes zu beobachten ist. Dies wird den Eltern dann schriftlich mitgeteilt.

 

Ansprechpartner

Schulleiter: Antonios Michelis

Leitung Sprachheilabteilung: Monika Wolf

Leitung Abteilung Lernen: Antonios Michelis (kommissarisch) 

Ganztagskoordinatorin/ Beförderung: Silke Behrens

Schülervertretung: Katja Schade

Öffentlichkeitsarbeit: Silke Behrens

Regeln

Um ein freundliches und wertschätzendes Schulklima gewährleisten zu können bedarf es einiger Regeln.

1. Ich bin freundlich zu anderen Kindern.

2. Ich gehe mit den vorhandenen Materialien und dem Inventar sorgsam um.

3. Ich habe das Recht auf störungsfreien Unterricht.

4. Lehrkräfte haben das Recht auf störungsfreien Unterricht. 

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